Bild MWST Anstieg

News & Themen

Inhaltsübersicht:

 

 

 

_______________________________________________________________________________

 

CFO Medical Award Erwin Aebersold

Herzliche Gratulation Erwin Aebersold zum «Best Medical Consulting CFO 2024 (Schweiz)»

August 2024 

 

Jedes Jahr werden die weltweit besten CFOs von «Acquisition international» ausgezeichnet. Für unseren CFO Erwin Aebersold war es ein langer und intensiver Weg von der ersten Nominierung über die Recherche und Bewertung bis hin zur Auszeichnung.

 

Erwin Aebersold hat die Auszeichnung durch eine kontinuierliche Strategie zur Verbesserung der Prozess- und Servicequalität für die Kunden von PraxaMed erreicht. Durch die strategische Weiterentwicklung und den Ausbau des Expertenteams kann PraxaMed mit den ständigen Veränderungen im Gesundheitswesen Schritt halten und bleibt an der Spitze der Branche.

 

Natürlich ist ein Unternehmen nur so erfolgreich wie seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.  PraxaMed hat sich für eine positive Unternehmenskultur entschieden, die Kommunikation, Innovation und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördert.

 

Wir danken unseren Kunden für ihr Vertrauen, das wir sehr zu schätzen wissen. Lieber Erwin, dir gratulieren ganz herzlich zu diesem grossen Erfolg und sind sehr stolz auf dich.

 

Mehr über die Auszeichnung: https://www.acquisition-international.com/issues/global-cfo-excellence-awards-2024/12/

 

 

 

_______________________________________________________________________________

 

Bundesrat übernimmt grosse Verantwortung für die Ablösung des TARMED

Der neue ambulante Tarif TARDOC kann per 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die Tarifpartner curafutura, FMH und MTK begrüssen die in Aussicht gestellte Einführung und damit die Ablösung der völlig veralteten Tarifstruktur TARMED. Gleichzeitig mit den Teilgenehmigungen von TARDOC und ambulanten Pauschalen hat der Bundesrat umfangreiche Auflagen an deren Einführung geknüpft. Eine Beurteilung der komplexen Forderungen ist zum jetzigen Zeitpunkt ohne differenzierte und seriöse Analyse noch nicht möglich. Alle Tarifpartner werden in Zusammenarbeit mit der Tariforganisation OAAT diese Arbeiten umgehend angehen. Angesichts der Dringlichkeit einer sachgerechten Tarifierung, darf die vom Bundesrat verlangte zeitgleiche Einführung von Pauschalen unter keinen Umständen die Einführung von TARDOC per 1. Januar 2026 gefährden oder noch einmal verzögern.

 

Die Einführung von TARDOC bedeutet einen entscheidenden Schritt zur Verbesserung der ambulanten Gesundheitsversorgung. Der neue Tarif wird das Gesundheitswesen für Patientinnen und Patienten, Prämienzahlende und Ärzteschaft spürbar verbessern. Der TARDOC erhöht die wirtschaftliche Effizienz durch eine adäquate Ressourcenzuteilung in einem Bereich, der jährlich Leistungen im Wert von 12 Milliarden Franken oder einem Drittel der Prämien ausmacht. Zudem beseitigt er die durch TARMED verursachten Fehlanreize. Schliesslich wertet er die Grundversorgung im Bereich der Haus- und Kinderärztinnen und -ärzte sowie Psychiater und Psychiaterinnen auf und bildet das Leistungsspektrum wieder sachgerecht im Tarif ab.

 

 

Teilgenehmigung mit komplexen Auflagen
Der Bundesrat verlangt vor der Einführung der beiden Tarifstrukturen herausfordernde Anpassungen. Damit übernimmt er die Verantwortung, auch in Bezug auf die Realisierbarkeit seiner Forderungen unter den gegebenen Bedingungen. Die Tarifpartner müssen diese nun im Detail analysieren und die nötigen Schritte zur Realisierung innerhalb der gemeinsamen Tariforganisation OAAT AG prüfen. Es wird darum gehen, die geforderten Anpassungen zu priorisieren und so schnell wie möglich umzusetzen. Die Ablösung des vor 20 Jahren eingeführten TARMED ist dringend. Für die sachgerechte und aktualisierte Tarifierung des heutigen Leistungsspektrums muss der TARDOC schnellstmöglich eingeführt werden. Die Tarifpartner werden im Rahmen des engen vorgegebenen Zeitplans die Arbeiten umgehend in Angriff nehmen, die zur Inkraftsetzung des neuen ambulanten Tarifs TARDOC und Pauschalen nötig sind, um am 1. Januar 2026 damit zu starten.

Quelle: https://curafutura.ch/bundesrat-uebernimmt-grosse-verantwortung-fuer-die-abloesung-des-tarmed/#

 

 

Wenn Sie Fragen haben zu Tardoc oder Tarmed, kontaktieren Sie uns.
Unsere Spezialistin Frau Merita Bühler berät Sie in allen Fragen.

 

_______________________________________________________________________________

 

RoKo-Studie und MAS-Erhebung

Viele Ärzte haben keine Zeit und Lust, Ihre Daten für die RoKo-Studie und die MAS-Erhebung zu erfassen. Gerne übernehmen wir das für Sie. So können Sie der Datenlieferungspflicht mit geringstmöglichem Aufwand nachkommen.

 

RoKo-Studie 

 

MAS-Erhebung

Die rollende Kostenstudie, kurz RoKo-Studie erfasst die Betriebskosten der Arztpraxen. Diese sind in den Tarifverhandlungen immer wichtiger geworden. Dank den Erkenntnissen aus der RoKo-Studie konnte nachgewiesen werden, dass die Betriebskosten einer Arztpraxis bei gleichbleibendem Abrechnungstarifen laufend steigen. Die Teilnahme ist wichtig, weshalb je nach Kanton meistens eine Datenlieferungspflicht eingeführt wurde.

 

Die Erhebung Strukturdaten Arztpraxen und ambulante Zentren, kurz MAS-Erhebung, des Bundesamts für Statistik BFS wird zu statistischen und aufsichtsrechtlichen Zwecken durchgeführt. Nach einer Piloterhebung für das Jahr 2015 wird die Studie ab der Erhebung für das Jahr 2017 jeweils jährlich durchgeführt. Die Teilnahme ist für alle Arztpraxen und ambulanten Zentren in der Schweiz obligatorisch.

   
   

Sehr gerne stehen wir Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung.

 

 

 

_______________________________________________________________________________

 

Erhöhung der Steuersätze
bei der MWST per 1. Januar 2024

Ab dem 1. Januar 2024 gelten die neuen Mehrwertsteuersätze.

 

2. Änderungen aufgrund der Steuersatzerhöhung

Auf den 1. Januar 2024 werden die Mehrwertsteuersätze wie folgt erhöht:

 

Bis 31. Dezember 2023

Neu ab 1. Januar 2024

Normalsatz:

7,7 %

8,1 %

Reduzierter Satz:

2,5 %

2,6 %

Sondersatz für Beherbergung:

3,7 %

3,8 %

 

In der Mehrwertsteuerabrechnung für das 3. Quartal 2023, für das 2. Semester 2023 und für den Monat Juli 2023 kann zum ersten Mal mit den neuen Mehrwertsteuersätzen gegenüber der ESTV abgerechnet werden.

 

2. Auswirkungen auf die Saldo- und Pauschalsteuersätze

Diese Steuersatzerhöhung hat folgende Auswirkungen auf die Saldosteuersätze (SSS) und Pauschalsteuersätze (PSS):

 

2.1. Saldo- und Pauschalsteuersatz (Ärztezentren) unverändert

Saldo- und Pauschalsteuersätze
bis 31. Dezember 2023

Saldo- und Pauschalsteuersätze
ab 1. Januar 2024

0,6 %

0,6 %

 

Sehr gerne stehen wir Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung.