Ab dem 1. Januar 2024 gelten die neuen Mehrwertsteuersätze.
1. Änderungen aufgrund der Steuersatzerhöhung
Auf den 1. Januar 2024 werden die Mehrwertsteuersätze wie folgt erhöht:
Bis 31. Dezember 2023
Neu ab 1. Januar 2024
Normalsatz:
7.7%
8.1%
Reduzierter Satz:
2.5%
2.6%
Sondersatz für Beherbergung:
3.7%
3.8%
In der Mehrwertsteuerabrechnung für das 3. Quartal 2023, für das 2. Semester 2023 und für den Monat Juli 2023 kann zum ersten Mal mit den neuen Mehrwertsteuersätzen gegenüber der ESTV abgerechnet werden.
2. Auswirkungen auf die Saldo- und Pauschalsteuersätze
Diese Steuersatzerhöhung hat folgende Auswirkungen auf die Saldosteuersätze (SSS) und Pauschalsteuersätze (PSS):
2.1. Saldo- und Pauschalsteuersatz (Ärztezentren) unverändert
Saldo- und Pauschalsteuersätze
bis 31. Dezember 2023
Saldo- und Pauschalsteuersätze
ab 1. Januar 2024
0.6%
0.6%
Sehr gerne stehen wir Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung.